Verpackungen: siehe Thema "Zusammengesetzte Verpackungen"

Sondervorschrift fr die Verpackung PP 91: 
Fr die UN-Nummer 1044 drfen groe Feuerlscher auch unverpackt befrdert werden, vorausgesetzt, die Vorschriften des Absatzes 4.1.3.8.1 a) bis e) werden erfllt, die Ventile sind durch eine der Methoden gem Unterabschnitt 4.1.6.8 a) bis d) geschtzt und andere auf dem Feuerlscher angebrachte Ausrstungen sind geschtzt, um eine unbeabsichtigte Auslsung zu verhindern. "Groe Feuerlscher" im Sinne dieser Sondervorschrift sind die in den Abstzen c) bis e) der Sondervorschrift 225 des Kapitels 3.3 beschriebenen Feuerlscher.